Donnerstag, 16.11.2023, 18:00 - 20:00
Vortrag von Prof. Josef Isensee
In seinem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Suizid Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Wie jedoch hierzu Hilfe erfolgen kann, liegt nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Entsprechende gesetzliche Regelungen, um dieses Problem aufzulösen, fanden im Juli dieses Jahres im Deutschen Bundestag keine Mehrheit.