Assistierter Suicid

Donnerstag, 21.10.2021,

Die Veranstaltung muss wegen Erkrankung des Referenten leider abgesagt werden !

Referent: Dr. Peter Schneemelcher

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, aber auch ein ein Grundrecht auf Sterben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungerichts vom Februar  2020 darf er zur Durchsetzung seines Rechtes auf einen selbstbestimmten Tod auch fremde Hilfe,  eben Assistenz, in Anspruch nehmen. Es ist weniger die Angst vor dem Tod als vielmehr die Angst vor dem Sterben, die viele Menschen umtreibt. Viele fürchten, dass sie ausgerechnet im Sterben der Macht der Ärzte, des Staates oder der Kirche ausgesetzt sind oder als Pflegefall dahin vegetieren müssen. Selbsbestimmung ist Menschenrecht . Das gilt auch für die letzte Zeit  des Lebens. Hier darf jeder selbst bestimmen , was mit ihm geschehen soll, sei es lange vorher durch eine Verfügung oder in den letzten Lebensphasen. Wenn Ärzte und Ärztinnen oder Organisationen dazu bereit stehen, eine Tötung auf Verlangen auszuführen, darf das nicht kriminalisiert werden, sondern sollte gesetzlich geregelt werden. So ist der Auftrag des höchsten deutschen Gerichts. Was aber wird das für einen Gesellschaft werden, in der die Tötung auf Verlangen zur normalen gesellschaftlichen Dienstleistung werden soll ?

Platzreservierung: